Änderungen zu den beschriebenen Ausführungen, Materialien, Farben und Projektentwicklungen sind nicht ausgeschlossen – insbesondere infolge behördlicher Auflagen, neuer technischer Erkenntnisse oder wenn dadurch insgesamt eine Verbesserung des Projektes ermöglicht wird. Die Änderungen dürfen keine Qualitätseinbussen zur Folge haben.
Die Fassadengestaltung sowie allgemeine Teile werden durch den Architekten definiert. Individuelle Änderungen kann die Käuferschaft je nach Baufortschritt vornehmen lassen, sofern dies bautechnisch, statisch und bauphysikalisch möglich ist. Alle Änderungen werden in einer Mehr-/Minderkostenabrechnung festgehalten und müssen durch die Käuferschaft bewilligt werden.
Der vorliegende Baubeschrieb ist Bestandteil der Verkaufsunterlagen und hat lediglich informativen Charakter. Bautechnische Änderungen sowie Materialwechsel bleiben vorbehalten.